Spartenübergreifendes, Kulturzentren
Früher bezeichnete man als "spartenübergreifend" alles, was man nicht einordnen konnte. Heute wird dieser Bereich einerseits inhaltlich durch die Praxis des "cross over", andererseits formal durch die wachsenden Initiativen, welche mehrspartig und interdisziplinär arbeiten, immer wichtiger. Der sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr ausweitende Kulturbegriff kommt hier zum Tragen.
In diesem Bereich finden sich daher nicht nur mittlerweile traditionsreiche Festivals wie u. a. der "steirische herbst"(finanziert von Bund, Land und Stadt) und Institutionen wie das "Forum Stadtpark" sowie Projekte aus dem Bereich der Gedenk- und Erinnerungskultur, sondern es haben auch zahlreiche, sich Kategorisierungen widersetzende, unangepasste und eventuell undefinierbare Projekte eine reelle Chance auf Unterstützung.
Da es in diesem Feld keine spezifischen Expert:innen geben kann, wurde darauf Wert gelegt, dass die Fachbeirät:innen aus unterschiedlichen Bereichen kommen und ein breites Spektrum inhaltlich abdecken. Aufgrund der Fülle und Komplexität der Ansuchen legen sie in ihrer Beurteilung u. a. das Hauptaugenmerk auf ein klares Konzept und eine erwartbare Professionalität in der Umsetzung.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Aufführungen, Ausstellungen, Kataloge, etc., zu fördern.
Termine 2025
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.202 einzureichen.
Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.
Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderungen der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.
Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
KONTAKT:
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4920
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: karin.fras@stadt.graz.at
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